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Verbösernde Gleichheit und Inländerdiskriminierung im Steuerrecht
Das Unionsrecht zeitigt Auswirkungen auf die Besteuerung rein innerstaatlicher Sachverhalte. Sei es, dass es über den Anwendungsvorrang unmittelbar auf die nationale Steuerrechtsordnung einwirkt und so zur sogenannten Inländerdiskriminierung führt, die innerstaatliche Sachverhalte weiterhin belastet. Sei es, dass es den Gesetzgeber animiert, die nur gleichheitsrechtlichen Grundfreiheiten zu umgehen, indem belastende Steuernormen auf Inlandsachverhalte ausgedehnt bzw. begünstigende gänzlich abgeschafft werden, um so ...

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